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BGH erweitert den Anwendungsbereich der Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers

Verfasst: 13.10.2016 - 09:26
von benny
Aus dem Blog:
Wegen eines Urteils des EU-Gerichtshofs musste der BGH in seinem Urteil die Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers erweitern.
Beim Kauf eines Fahrzeuges funktionierte nach 5 Monaten das Automatikgetriebe nicht mehr ordnungsgemäß. Gestritten wurde darüber ob der Käufer nachweisen muss, dass er nicht selber für den Mangel verantwortlich ist.
Laut dem Urteil hat nun also der Händler 6 Monate lang zu beweisen dass ein Fehler vom Käufer hervorgerufen wurde.