Ehevertrag beim Notar – was sollte ich vorher klären?
Ehevertrag beim Notar – was sollte ich vorher klären?
Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Ehevertrag und möchte vorab besser verstehen, welche Punkte dabei überhaupt sinnvoll geregelt werden können. Mir ist wichtig, dass die Vereinbarungen später rechtssicher sind und beide Seiten genau wissen, welche Folgen einzelne Regelungen haben. Besonders bei Themen wie Vermögen, Unterhalt und Altersvorsorge finde ich es schwierig einzuschätzen, was wirklich relevant ist. Was würdet ihr persönlich vor einem Termin beim Notar für einen Ehevertrag unbedingt vorbereiten oder vorher miteinander besprechen?
Re: Ehevertrag beim Notar – was sollte ich vorher klären?
Ich habe mir dazu die Informationen der Notare Goetze und Rezori angesehen, die ausführlich erklären, wie ein Ehevertrag notariell beurkundet werden kann.
Dort werden als zentrale Regelungsbereiche der eheliche Güterstand, der nacheheliche Unterhalt und der Versorgungsausgleich genannt.
Interessant fand ich, dass ohne besondere Vereinbarung grundsätzlich die Zugewinngemeinschaft gilt und sich diese durch einen Ehevertrag individuell anpassen lässt.
Auch Regelungen zum Versorgungsausgleich sind möglich, wobei weitreichende Ausschlüsse laut Quelle besonders sorgfältig geprüft werden sollten.
Wichtig ist außerdem, dass ein Ehevertrag nach § 1410 BGB notariell beurkundet werden muss, damit er wirksam ist.
Für den Termin können unter anderem Ausweisdokumente, Vermögensaufstellungen, Einkommensnachweise und je nach Situation weitere Unterlagen erforderlich sein.
Ich würde deshalb vor dem Gespräch möglichst genau festhalten, welche Vermögenswerte vorhanden sind und welche Punkte uns beiden besonders wichtig sind.
Gerade weil die Kosten vom Geschäftswert und vom Umfang der Vereinbarungen abhängen, würde ich mir außerdem vorab eine konkrete Einschätzung für den eigenen Fall geben lassen.
Dort werden als zentrale Regelungsbereiche der eheliche Güterstand, der nacheheliche Unterhalt und der Versorgungsausgleich genannt.
Interessant fand ich, dass ohne besondere Vereinbarung grundsätzlich die Zugewinngemeinschaft gilt und sich diese durch einen Ehevertrag individuell anpassen lässt.
Auch Regelungen zum Versorgungsausgleich sind möglich, wobei weitreichende Ausschlüsse laut Quelle besonders sorgfältig geprüft werden sollten.
Wichtig ist außerdem, dass ein Ehevertrag nach § 1410 BGB notariell beurkundet werden muss, damit er wirksam ist.
Für den Termin können unter anderem Ausweisdokumente, Vermögensaufstellungen, Einkommensnachweise und je nach Situation weitere Unterlagen erforderlich sein.
Ich würde deshalb vor dem Gespräch möglichst genau festhalten, welche Vermögenswerte vorhanden sind und welche Punkte uns beiden besonders wichtig sind.
Gerade weil die Kosten vom Geschäftswert und vom Umfang der Vereinbarungen abhängen, würde ich mir außerdem vorab eine konkrete Einschätzung für den eigenen Fall geben lassen.