Wieder nur der erste Teil, damit ich nur diesen pflegen muss.Ich möchte mal darauf hinweisen, dass euer Geld auch bei Nicht-Kirchenmitgliedern nicht vor den Kirchen sicher ist.
Bei einer katholischen Frau mit geringem Einkommen sowie ihrem Mann, der keiner Kirche angehört, mit hohem Einkommen wird zur Berechnung der Höhe der Kirchensteuer rechtswidrig das hohe Einkommen mit erfasst.
Kirchgeld bei Doppelverdienern ist ggf. verfassungswidrig
- benny
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Kirchgeld bei Doppelverdienern ist ggf. verfassungswidrig
Aus dem Bolg:
Bis dann,
benny
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benny
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